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FAQ Garagenvermietung und -reservierung

Sie möchten eine Garage mieten oder reservieren? Wir klären die wichtigsten Fragen für Sie.

1. Die häufigsten Fragen zur Garagen-Anmietung

Sie möchten eine Neubaugarage, Garage oder einen Stellplatz mieten? Wir klären hier die wichtigsten Fragen für Sie.

Unsere Neubau-Garagen sind übergroß.  Bei einer Einfahrtshöhe von 2,10 m, einer Einfahrtsbreite von 2,30 m, einer Innenbreite von 2,80 m und einer Innenlänge von 5,70 m passt nahezu jede Limousine, SUV oder Geländewagen in unsere Garagen. Platz für Fahrräder ist dann obendrein noch vorhanden. Jede verfügt über eine Lampe und Steckdose, sowie über einen getrennten Zähler.

Bei allen weiteren Garagen und Stellplätzen sind die Abmessungen immer vom jeweiligen Objekt/Standort abhängig. Über unsere Verwaltung erfahren Sie alle Details zu Ihrer gewünschten Garage bzw. Stellplatz.

Tatsächlich erhielten wir solche Anfragen schon. Gegen die Lagerung von Gegenständen haben wir nichts einzuwenden, jedoch sind grundsätzlich die Brandschutz- und Lärmverordnungen einzuhalten. Die Nutzung von Garagen wird durch die Garagenverordnungen (kurz GarVO oder GaVO) geregelt. Da jedes Bundesland seine eigene Garagenverordnung herausgibt, informieren Sie sich bitte direkt auf den entsprechenden Landes-Internetseiten. Einen guten Überblick finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Definitiv nein. Genau das Gegenteil ist der Fall. Hochwertige Stahlkonstruktionsgaragen (Neubaugaragen) mit verzinkten und beschichteten Seitenwänden und Dächern sind langlebig und massiv. Dicke Materialstärken, hochwertige und laufruhige Garagentore zeichnen unsere Garagen aus. Sogar die Luftzirkulation wird, wie es sein soll, gewährleistet.

Das ist ganz einfach. Weil wir uns generell gut um die Garagen und Garagenhöfe kümmern. Diese sind nicht vergleichbar mit alten Pachtlandgaragen in bedauerlichem Zustand. Nein, wir sorgen für gepflegte Mietobjekte.

Was unsere Neubaugaragen betrifft: Eine verbrauchte, alte Garage ist nicht mit unseren Neubauten vergleichbar.Die Investitionen in neue Garagenhöfe betragen je nach Größe viele Hundertausend Euro. Aufwand und Kosten für Grundstückseinkauf, Genehmigungen, Planungen, Erdarbeiten und letztendlich der Bau der Garagen ist erheblich, zumal wir wirklich sehr professionell langlebige Garagen bauen. Die Qualität der Garagen ist übrigens so hoch, dass sie durchaus mit gemauerten Garagen mithalten und oftmals überleben, denn die Wände ziehen kein Wasser, wie es so oft im Mauerwerk der Fall ist. Die speziell beschichteten Garagenwände und sehr laufruhigen  Marken-Garagentore sind ebenso ein Beleg für die hohe Qualität.

Generell fallen weder für Garagen noch für Stellplätze Nebenkosten an. Für den Stromverbauch in der Neubau-Garage ist im Mietzins eine monatliche Pauschale in Höhe von € 3,00 eingerechnet. Diese Pauschale wird nicht abgerechnet. Falls der jährliche Verbrauch höher als die jährliche pauschale Zahlung ist, kann der Vermieter eine Nachforderung in Höhe der tatsächlichen Verbrauchskosten berechnen. Hier sei angemerkt, dass eine Nachforderung sehr selten der Fall ist und erst dann eintritt, wenn der Stromverbrauch das gewöhnliche Maß überschreitet.

Die Garage ist zur Unterstellung von Fahrzeugen und entsprechendem Zubehör gedacht. Das Schrauben an Autos ist nicht gestattet, wenn es dabei zur Lärmbelästigung oder Störung der anderen Mieter kommen kann.

Alle Neubau-Garagen verfügen über einen eigenen Stromanschluss und Beleuchtung. Altbauten verfügen in der Regel über keinen Stromanschluss. Ausschlaggebend ist immer die Information im jeweiligen Vermiet-Inserat und natürlich im Mietvertrag. Ein Anspruch auf einen Stromanschluss in Altbau-Garagen ohne Stromanschluss besteht natürlich nicht.

Jede Neubau-Garage verfügt über einen eigenen Stromzähler. Im Falle eines zu hohen Stromverbrauches, setzen wir uns mit dem verursachenden Mieter in Verbindung. Die Allgemeinheit kommt somit nicht für den Stromverbrauch Einzelner auf.

Bei unseren Preisen handelt es sich um Festpreise. Auch in Bezug der Fairness den anderen Mietern gegenüber sind die Mieter für die einzelnen Höfe einheitlich.

Laut Mietvertrag besteht vor den Garagen eine Räumpflicht durch den Mieter. Sollten wir jedoch in Regionen sein, in denen es zu schneereichen Wintern kommt, organisieren wir ggf. auch einen entsprechenden Winterdienst.

An all unseren Höfen kümmert sich ein Hausmeister um die Sauberkeit vor Ort.

Wir sind immer an einem langfristigen und harmonischen Mietverhältnis interessiert. Da sich die Umstände jedoch ändern können, haben wir keine Mindestmietdauer in unseren Verträgen. Wir haben lediglich eine Kündigungsfrist von 3-6 Monaten, je nach Objekt, zum Monatsende für unsere Neubaugaragen. Selbst diese kann jedoch durch Nennung eines Nachmieters verkürzt werden.

Nein, es gibt keinen Wasseranschluss. Unsere Neubaugaragen sind mit Licht und einer Steckdose ausgestattet.

Prinzipiell bauen wir PKW-Einzelgaragen. Hin und wieder kommt es vor, dass wir auch Doppelgaragen bauen oder anbieten, dann ist dies jedoch auch so deklariert. Die Zwischenwände werden nicht weggelassen und können auch nachträglich nicht entfernt werden.

Die wichtigsten Punkte im Mietvertrag sind die Vertragspartner, der Ort in dem die Garage angemietet wurde, der monatliche Mietbetrag und der Mietbeginn. Außerdem findet man dort die Bankverbindung, an welche die monatliche Miete überwiesen werden muss. 


[pdf-embedder url=“https://futureconstruct.de/wp-content/uploads/2020/10/Muster-Mietvertrag-1.pdf“ title=“Muster Mietvertrag 1″] 


[pdf-embedder url=“https://futureconstruct.de/wp-content/uploads/2020/10/Muster-Mietvertrag-2.pdf“ title=“Muster Mietvertrag 2″]

2. Spezielle Fragen zur Neubaugaragen-Reservierung

Sie möchten eine Neubaugarage reservieren, dessen Baubeginn noch bevor steht? Wir klären hier die wichtigsten Fragen für Sie.

Ja! Die Reservierung einer Garage ist mit keinen Kosten verbunden und natürlich unverbindlich.

Ihre Reservierung signalisiert uns den tatsächlichen Bedarf am beabsichtigten Baugebiet. Wir nehmen Sie unverbindlich und kostenfrei in die Reservierungsliste auf. Sollte sich herausstellen, dass Sie doch keinen Bedarf an der Anmietung der Garage haben, ist das kein Problem. Sie müssen weder kündigen, noch uns Bescheid geben.

Unsere Neubau-Garagen sind übergroß.  Bei einer Einfahrtshöhe von 2,10 m, einer Einfahrtsbreite von 2,30 m, einer Innenbreite von 2,80 m und einer Innenlänge von 5,70 m passt nahezu jede Limousine, SUV oder Geländewagen in unsere Garagen. Platz für Fahrräder ist dann obendrein noch vorhanden. Jede verfügt über eine Lampe und Steckdose, sowie über einen getrennten Zähler.

Wir bauen Garagen dort, wo tatsächlicher Garagenbedarf besteht. Deshalb prüfen wir den Bedarf der Bürger vor dem Ankauf des jeweiligen Grundstückes. Die Reservierungen vorab sind für uns ein wichtiges Indiz für den Bedarf.

Das ist in der Tat nicht so einfach zu beantworten, denn vor der Fertigstellung des Garagenhofes sind sehr viele Maßnahmen zu treffen und grundlegende Genehmigungen einzuholen. Auch stoßen wir beim Bau der Garagen manchmal auf sogenannte Altlasten – also unvorhersehbare Keller, Bunker, Fliegerbomben etc. Diese müssen erst entfernt werden und das ist manchmal mit viel Aufwand verbunden. In der Regel sind die Garagen jedoch nach ca. 6 Monaten fertig und Sie können Ihr Fahrzeug darin parken.

Sobald feststeht, dass die Garagen gebaut werden (dürfen) nimmt unsere Verwaltung mit Ihnen aufgrund Ihrer Angaben in der Reservierungsliste schriftlich Kontakt auf und fragt Sie, ob Sie weiterhin an der Anmietung interessiert sind. Falls ja, senden wir Ihnen den Mietvertrag zu. Falls Sie nicht mehr interessiert sind, dann müssen Sie uns nicht mal antworten. Andere Interessenten erhalten dann den Mietvertrag.

Da wir eine Software nutzen um die Angebote im Internet zu verwalten, müssen alle Angebote mit einer Hausnummer versehen sein. Da Garagenhöfe keine Hausnummern haben, geben wir die 999 an. Wir versuchen die Lage möglichst genau in dem Inserat zu beschreiben, sollte die Lage dann noch unklar sein, rufen Sie uns einfach an.

Aufgrund verschiedener Einflüsse (Witterung, Anträge bei den Städten und Ämtern) können wir kein ganz genauen Bezugstermin benennen. Die von uns genannten Termine sind jedoch durchaus realistisch angelegt. Sollten wir während der Bauphase bemerken, dass es zu Verzögerungen kommt, werden Sie umgehend postalisch von uns informiert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns per E-Mail an info@futureconstruct.de oder telefonisch unter 08121 257400.